Mit Urteilen konfrontiert, entgegnen viele private Krankenversicherer, dass es auch anderslautende Urteile gäbe. Diese Urteile sind jedoch - soweit bekannt - ausschließlich auf der Amtsgerichtsebene gesprochen worden und keinesfalls dazu geeignet, die Rechtsprechung eines Oberlandesgerichtes oder gar den Bundesgerichtshofes  außer Kraft zu setzen. Man versucht es eben mit allen Mittel und das ist Schändlich .Ich gebe hier natürlich keine Rechtsberatung und verlinke nach bestem Wissen und Gewissen Tarifwechsel in der PKV bereiten den Kunden oft Zahnschmerzen (Quelle: dapd) Die private Krankenversicherung (PKV) wird immer teurer,  für Millionen Menschen steigen die Beiträge. Mit einem Wechsel in andere Tarife könnte man Hunderte Euro pro Monat sparen,  doch die Unternehmen blockieren: Kunden werden hingehalten, falsch informiert - und oft verängstigt. Es gab Zeiten, da war Michael Firsching mit seiner Krankenkasse zufrieden.  Gute Versorgung, Extraleistungen wie Einbettzimmer im Krankenhaus - und das für relativ niedrige Beiträge.  Mehr als 50 Jahre ist der Historiker aus Berlin beim zweitgrößten Anbieter in der privaten Krankenversicherung versichert, der DKV. Doch im vergangenen Sommer änderte sich das Verhältnis. Firsching  lernte seine Kasse von einer anderen, unangenehmen Seite kennen. Die Versicherung machte ihm den Wechsel in einen günstigeren Tarif sehr schwer. Wieso kommt mir das so bekannt vor. PKV’s werfen Nebelkerzen Quellen Interessanter Leitfaden Eine Absicherung über die private Krankenversicherung (PKV) bietet nur in wenigen Fällen mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nur ein knappes Fünftel aller PKV-Tarife leistet mehr als die gesetzlichen Kassen.  Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Studie der PremiumCircle Deutschland GmbH  in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mikrodatenanalyse (IfMDA). Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) genießen  in der Regel eine bevorzugte Behandlung bei Ärzten und erhalten eine höherwertige Versorgung. Doch das weit verbreitete Bild des besser versorgten Privatpatienten stimmt nicht mit der Realität überein.  Eine aktuelle Analyse der PremiumCircle Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mikrodatenanalyse (IfMDA)  kommt zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der PKV-Tarife  weniger Leistungen bietet als die gesetzlichen Krankenkassen. Zwar würde die PKV in Teilbereichen mehr Leistungen erbringen, doch bei bestimmten Parametern reiche die PKV nicht an das Kassenniveau heran, so der geschäftsführende Gesellschafter der  PremiumCircle Deutschland GmbH, Claus-Dieter Gorr. Zu den Leistungslücken in der PKV zählen vor allem Anschlussheilbehandlungen, häusliche Krankenpflege oder Psychotherapien. Auch bei Hilfsmitteln gebe es zum Teil gravierende Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Kassen. Die Politik fordert deshalb von der Branche der Privatversicherer einen Mindestversicherungsschutz. Von einigen PKV-Unternehmen, wie dem Branchenzweiten DKV, kommt die gleiche Forderung. Urteil   In ihren Bedingungswerken, müssen private Krankenversicherer darlegen,  nach welchen Maßstäben Sie eine evtl. Kostenübernahme prüfen. Diese Kriterien müssen konkret sein. OLG Zweibrücken spricht Machtwort Kriterien müssen genannt und dem Versicherten verfügbar gemacht werden. Die Krankenkasse muss ihren Kunden zum Beispiel in den allgemeinen  Versicherungsbedingungen konkrete Kriterien nennen, nach denen sie prüft und entscheidet (Aktenzeichen: 1 U 78/11). Das Gericht gab damit der Klage eines Versicherten statt. Mit diesem Urteil stärke das OLG Zweibrücken die Rechte von millionen privat Versicherten erheblich. Im Zweifel zu seinem Recht kommen Da die Rechtssprechung immer verbraucher- bzw. kundenorientierter wird, sollte man nicht immer klein beigeben, wenn große Konzerne auf zugrunde liegenden Reglungen beharren. Oftmals lohnt sich der Weg zum Anwalt und schlussendlich vor Gericht. Bevor dieser Schritt unternommen wird, sollte auf jeden Fall abgeklärt werden,  ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Diese übernimmt dann sogar die Anwaltskosten – so hätte auch ein positives Urteil keinen unangenehmen, weil recht teuren, Nachgeschmack. Quellen